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5. März 2025 Grünabfuhr

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12. November 2025 Grünabfuhr

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14. Januar 2026 Grünabfuhr

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Für sämtliche Belange der AHV wollen Sie sich bitte an die Regionale AHV-Zweigstelle Ipsach wenden.

Adresse Regionale AHV-Zweigstelle Ipsach
Dorfstrasse 8
2563 Ipsach

Telefon 032 333 78 02

Email: reg.ahv-zweigstelle@ipsach.ch

Öffnungszeiten:
Montag 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag geschlossen

Die Alterspolitik abc

Anmeldeformulare für Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, Formulare für den Stelleneintritt von neuen Arbeitnehmenden, Anmeldung für einen Versicherungsausweis etc.

Das Buch «Bilder aus der Geschichte eines Bauerndorfes» informiert unterhaltsam über die Vergangenheit von Epsach. Sie erfahren beispielsweise, wie zwei Siedelungen verschwanden und warum Epsach drei Ringe im Gemeindewappen hat.

Für eine Arbeit zu unserem Dorf ist dieses Buch ein ideales Nachschlagewerk.

Ab sofort können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau

Ab sofort können Sie uns Ihren Umzug auch elektronisch einreichen: www.eumzug.swiss

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Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedin-gungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlas-se auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). So-mit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschrän-kungen zentral, offiziell und zuverlässig.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Direkt Links:
ÖREB-Viewer
Geoportalkarte ÖREB-Kataster

Die Gemeinde Epsach hat bisher Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten durch Kostengut-sprache n für den Gemeindeselbstbehalt unterstützt (bearbeitet durch den Regionalen Sozial-dienst Erlach). Dieses System, welches auf kantonalen Beiträgen an die Kindertagesstätten basiert, wird nun in den nächsten Jahren durch das System der Betreuungsgutscheine abge-löst.
Die Einwohnergemeinde Epsach hat beschlossen, ab dem 1. August 2020 Betreuungsgut-scheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus zu geben.

Wenn ein Mensch stirbt, muss innerhalb von zwei Tagen das Zivilstandsamt benachrichtigt werden.

Spital
Wenn der Tod im Spital oder in einem Altersheim eintritt, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.

Zuhause
Stirbt eine Person zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie von diesem eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes. Falls Sie eine Bestattungsfirma beauftragen, nimmt diese Ihnen alle Formalitäten ab.

Formular Todesmeldung