Jeden Freitag: Ordentliche Kehrichtabfuhr

Die ordentliche Kehrichtabfuhr für Haushaltsabfälle und Sperrgut findet in Epsach jeweils am Freitag statt. Der Kehricht ist in Müve-Kehrichtsäcken oder (bei Sperrgut oder anderen Behältern) mit Müve-Vignetten versehen bis spätestens 09.00 Uhr an den ordentlichen Sammelplätzen bereit zu stellen.

Achtung: Bitte den Kehricht nicht schon am Vorabend hinstellen, die Säcke werden sonst nachts von Tieren aufgerissen.

Sperrgut kann mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr bereit gestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt Ihnen, wie viele Vignetten Sie aufkleben müssen:

  • Kartonschachteln, 50 x 50 x 50 cm (125 I Volumen), verschnürt 1 Vignette
  • Kartonschachteln, 100 x 50 x 50 cm (250 I Volumen), verschnürt 2 Vignetten
  • Bis zu 2 Stühle 1 Vignette
  • Nachttisch 1 Vignette
  • Ski, pro Paar 1 Vignette
  • Wandschrank, pro Türabteil 1 Vignette
  • Sofa / Fauteuil, pro Sitzplatz 2 Vignetten
  • Bettumrandung 2 Vignetten
  • Einzelmatratze / Doppelmatratze 2/3 Vignetten
  • Teppiche gerollt, Rollenbreite max. 1.50 m 2 Vignetten
  • Lättlicouch: Einzel / Doppel 2/3 Vignetten

Vignetten dürfen nicht halbiert werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Sammeldienst der Marti Logistik AG in Kallnach.

Grünabfuhr

Die Grünabfuhr wird durch die Kompostiergemeinschaft Kocher/Tiefenbach, Studen, durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Abfuhr nicht immer im selben Turnus stattfindet; wir haben die Daten dem jeweiligen Bedarf der Jahreszeiten angepasst.

Bei der Grünabfuhr ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass nur kompostierbares Material, in keinem Falle aber Speisereste, faulendes Grünmaterial oder sonstiger Kehricht abgegeben wird.

Sollte der Inhalt eines bereitgestellten Behälters diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird er nicht abgeführt. Grundsätzlich ersuchen wir jedoch, möglichst alle anfallenden Grünabfälle im eigenen Garten zu verwerten (kompostieren).

Das Material ist erst an den Abfuhrtagen bereitzustellen. Das Grüngut wird nur noch abgeführt, wenn es in handelsüblichen Grüncontainern von 120, 240 Inhalt an den ordentlichen Kehrichtsammelplätzen bereitgestellt wird.  Die Container sind an den ordentlichen Kehrichtsammelstellen der Gemeinde bereitzustellen.

Es wird nur Grüngut in Containern abgeführt!

Nicht abgeführt wird Grüngut oder Aste, wenn sie offen, in Säcken, offenen Behältern, oder nicht an gut zugängingen Sammelstellen bereit gestellt werden.

Vignettenpreis Fr. 100.00 pro Container 

Die Vignetten wurden per Post verschickt. Neue oder zusätzliche Vignetten können auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Mittwoch 25. Feb
Mittwoch 11. Mär
Mittwoch 25. Mär
Mittwoch 08. Apr
Mittwoch 22. Apr
Mittwoch 06. Mai
Mittwoch 27. Mai
Mittwoch 17. Jun
Mittwoch 08. Jul
Mittwoch 29. Jul
Mittwoch 19. Aug
Mittwoch 09. Sep
Mittwoch 30. Sep
Mittwoch 21. Okt
Mittwoch 04. Nov
Mittwoch 25. Nov

Es muss nicht alles in die Kehrichtabfuhr

In die Separatsammlungen oder Altstoffsammelstelle der Gemeinde:
Für die Entsorgung von Altglas, Alu, Altöl, Altpapier, Karton und Altkleider stehen Ihnen unsere Separatsammelstellen in Epsach zur Verfügung.

Bei Verkaufsgeschäften zurückgeben (Rücknahmepflicht):
PET-Flaschen, Elektro- und Elektronikgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Leuchtstoffröhren, Farben, Lösungsmittel, Medikamente, Batterien (insbesondere Autobatterie), Reifen.

Spezielle Abfälle

  • Plastik (ohne PET) – Entsorgungshof Sortec Aarberg (Verkauf Sammelsäcke) oder Edi Lyss
  • Bauschutt / Baukeramik – Deponien Creabeton Lyss / Petinesca Studen
  • Behandeltes Altholz – Sortec AG, Aarberg
  • Tierkörper – Tierkadaversammelstelle Täuffelen
  • Gifte / Chemikalien – Sonderabfallverwertungs AG, SOVAG in Brügg

Unbedingt in die Kehrichtabfuhr gehört KATZENSTREU!
Katzenstreu niemals in die Toilette spülen oder in die Grünabfuhr geben!

Separatsammelstelle Oberdorfstrasse:

Nebst Häckseldienst und Grünabfuhr stehen Ihnen unsere Separatsammelstellen in Epsach zur Verfügung.

Altglas grün/braun/weiss

Weissblech / Alu

Karton und Papier gebündelt

Altkleidercontainer
bei der Zivilschutzanlage
In Säcken einwerfen

Altölentsorgung
bei Albert Mathys, Oberdorfstr. 9
Motorenöl / Speiseöl

Alteisen und Elektroschrott
Einmal jährlich beim Schulhaus
(Bekanntgabe mit Flugblatt)

Der Kunststoff-Sammelsack, von der Wegwerf- zur Kreislaufwirtschaft!

Nebst PET gibt es aber weitere Kunststoffe (Plastik), welche als Hightech-Material im Recycling gelten und zu schade für den Einmalgebrauch sind. Es macht deshalb Sinn, auch diesen Kunststoff-Abfall vom Haushaltskehricht zu trennen und separat dem Recycling zuzuführen.

Wir haben uns deshalb entschieden, eine Kunststoffsammlung in Epsach anzubieten:

  • 35 L Rolle à 10 Stk. Fr. 19.00
  • 60 L Rolle à 10 Stk. Fr. 32.00

Die Sammelsäcke können während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Für die Entsorgung der gefüllten Säcke stehen beim Entsorgungsplatz zwei Container zur Verfügung.

Was gehört in den Sammelsack?

  • Folien jeglicher Art: Tragtaschen, Kassensäckli, Zeitschriften- und Schrumpffolien von Getränken, Verpackungsfolien usw.
  • Sämtliche Plastikflaschen: Getränke, OI, Essig, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler
  • Tiefziehschalen: Eier- und Guetzliverpackungen, Fleischschalen
  • Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher
  • Lebensmittelverpackungen für Aufschnitt, Käse usw.
  • PET-Artikel gehören in die separate PET-Sammlung. Diese können gratis an jeder Verkaufsstelle zurück gegeben werden.

Alle Verkaufs- und Sammelstellen sowie weitere Hintergründe unter www.sammelsack.ch

Häckseldienst

Zweimal im Jahr findet ein Häckseldienst statt.

Die Gartenabfälle werden ab 8.00 Uhr bei Ihrem Haus abgeholt. Sie sind gut sichtbar und so bereit zu stellen, dass die Stapel mit einem Kran geladen werden können. Grobe Äste sind separat zu stapeln.

Wenn möglich, sollte das Häckselgut von mehreren Haushalten zusammengetragen werden.
Was: Sträucher- und Baumschnitt, keine Steine, Baumstämme und Wurzelballen. Aste bis max. 15 cm Durchmesser

Dienstag 07. Apr
Dienstag 03. Nov

Entsorgungshöfe / -betriebe in der Region

In diesen Entsorgungshöfen kann der Grossteil der im Haushalt anfallenden Abfallarten entsorgt werden, bei einigen Abfallarten fallen dabei Gebühren an.

Edi Entsorgungsdienste AG Lyss
Industriering 10, 3250 Lyss
Tel. 032 387 18 18/www.edi.ag

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:00-11.45/13:15-17:15 Uhr
Samstag: 08:00-11.45 Uh

SORTEC Aarberg AG
Alte Lyssstrasse 27, 3270 Aarberg
Tel. 032 392 77 00/ www.sortec.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:00-12:00/ 13:00—17:00 Uhr
Freitag: 07:00—12:00 / 13:00—16:00 Uhr
Samstag: 08:00-12:00 Uhr

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern entlang der Kantons- und Gemeindestrassen.

Die Strassenanstösser werden ersucht, die Aste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2026 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

  • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Uberhängende Aste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
  • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0,5 Meter ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.
  • Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, können die Grundeigentümer/innen haftbar gemacht werden.