Geringfügige Zonenplanänderung, Parzelle Nr. 990. Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Epsach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen vom 24. Juli 2026 bis zum 24. August 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde unter www.epsach.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Epsach einzureichen.

Epsach, den 20. Juli 2026

Der Gemeinderat 08704_ZPÄ_260629_EW08704_EB_ZPÄ_260629